Am 1. Januar 2023 wird in Deutschland das neue Lieferkettengesetz in Kraft treten. Konkret handelt es sich um das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ abgekürzt „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ kurz: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Wesentliche Informationen zu diesem im Sommer 2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz und seiner praktischen Bedeutung auch für international tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), finden sich in spanischer Sprache in dieser PDF zum Download.